In allen Fragen des Verkehrsrechts gewährleisten sowohl Rechtsanwalt Heinrich Weiler wie Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Peer professionelle Beratung und Vertretung.
Hierzu zählen:
Die Regulierung eines Verkehrsunfalls gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, mit allen damit zusammenhängenden Ansprüchen wie
- Ersatz des Fahrzeugschadens
- Schmerzensgeld
- Mietwagenkosten
- Nutzungsersatz
- Haushaltsführungsschaden
- Behandlungskosten
und
- Bußgeldsachen/Verkehrsordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße)
- Verkehrsstrafsachen wie etwa der Vorwurf der Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr
Auch im Bußgeldverfahren sollten Sie frühestmöglich einen Rechtsanwalt einschalten, um eventuell vorhandenen Verhandlungsspielraum bereits im Verwaltungsverfahren nutzen zu können.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite rechtsanwaelte-verkehrsrecht.jimdo.com