Hartz IV Arbeitslosengeld 2

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Interessante Urteile

Jedes Urteil betrifft einen Einzelfall und ersetzt nicht individuelle Prüfung. Auch ist das für Sie zuständige Gericht nicht an das Urteil eines anderen Gerichts gebunden.

Eheliche Lebensgemeinschaft

 

Hess. Landessozialgericht AZ L 7 As 23/06 ER

 


Dafür müsse vielmehr eine ernsthafte und auf Dauer angelegte Beziehung vorliegen, die nicht nur Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft sei, sondern bei der auch das gegenseitige Einstehen der Partner in Notfällen erwartet werden könne. Ein wichtiges Kriterium für eine solche Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft sei ihre Dauerhaftigkeit. 

Weder gemeinsames Kochen, Putzen, Waschen und Einkaufen noch eine sexuelle Beziehung sind hinreichende Kriterien, um von einer eheähnlichen Gemeinschaft zu sprechen.

Es kommt auf eine Gesamtbewertung einzelner Kriterien an:

 Vorliegend war ein Arbeitsloser aus Erfurt zu einer Bekannten nach Hanau gezogen.

er erledigte für sie Einkäufe bei Krankheit, der Kühlschrank war nicht unterteilt, Badeutensilien waren nicht getrennt, das Bett der Mitbewohnerin war wie ein Ehebett bezogen, es bestand Kontovollmacht, daher sei von einer eheähnlichen Gemeinschaft auszugehen, so die Bewilligungsstelle.

 
Die Richter am Landessozialgericht sahen das allerdings nicht so, da zum Zeitpunkt der Ablehnung von AlG II-Leistungen der Antragsteller erst zweieinhalb Monate in Erfurt und knapp drei Monate in Hanau mit seiner Bekannten zusammengewohnt hatte – hier könne von einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft bei weitem noch nicht die Rede sein.

ALG II: Darlehen von Verwandten ist kein Einkommen

Ein Darlehen, das ein Verwandter einem Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II gewährt hat, darf nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Vorliegend war dies für die Anschaffung einer Matratze und für eine Autoreparatur gewährt worden. Entscheidend war, dass vereinbart war, dass der Onkel das Geld zurückerhalten sollte, sobald seine Nichte wieder Arbeit gefunden habe. Das geschah auch.

Das Bundesozialgericht entschied am 17. Juni 2010, Az.: B 14 AS 46/09 R, dass eine Kürzung von Arbeistlosengeld zwei (ALG II) unzulässig ist, wenn das Darlehen rückzahlungspflichtig ist