Sowohl Rechtsanwalt Heinrich Weiler wie Dr. Rüdiger Peer besitzen jahrelange Erfahrung bei Verteidigung im Strafverfahren. Selbst Großverfahren von monatelanger
Dauer wurden von Dr. Peer schon durchgefochten.
Gerade im Strafverfahren fühlt man sich den staatlichen Organen ausgeliefert. Hier sollte man sich vertrauensvoll eines Anwaltes als Berater und Mittler bedienen.
Information im Strafverfahren ist vielleicht der wichtigste Faktor.
Informationsquelle ersten Ranges: Die Ermittlungsakte. Das Recht zur Einsichtnahme steht dem Beschuldigten persönlich nicht zu. Hierzu muss er sich eines Strafverteidgers bedienen. Einsicht gewährt die Staatsanwaltschaft vor Abschluss der Ermittlungen nach ihrem Ermessen, nach Abschluss der Ermittlungen muß sie Einsicht gewähren. Zum Ablauf des Ermittlungsverfahrens findet sich ein interessanter Beitrag unter folgendem link, für dessen Inhalt und dessen Richtigkeit allein der dortige Verfasser einsteht. http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=716 Wird man selbst einer Straftat beschuldigt, ist man in Gefahr aufgrund persönlicher Betroffenheit, die Sachlage nicht unvoreingenommen einschätzen zu können. Der Anwalt ist hier neutraler Berater und es ist nur zu empfehlen, sich dieser Hilfe auch zu bedienen. |