Angaben zur einverständlichen Scheidung.

 

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1. Name (auch Geburtsnamen) und Adresse des/der Antragstellers/in (Mandant/Mandantin)

2. Name (auch Geburtsnamen) und Adresse des/der Antragsgegners/in

3. Letzte gemeinsame Adresse (frühere Ehewohnung) für Bestimmung des Gerichtsortes.

4. Datum  und Ort der Heirat sowie Heiratsregisternummer (bitte Kopie der Heiratsurkunde) 

5. Trennungszeitpunkt (Trennung von Tisch und Bett - kann auch in der Ehewohung stattfinden, jedoch Umgang wie Fremde, getrennte Haushalte, nur Bad und Küche dürfen gemeinsam genutzt werden, kein gemeinsames Essen, kein Waschen der Wäsche für den anderen etc.). Ein kurzfristiger Versöhnungsversuch unterbricht die Trennung nicht. Was kurzfristig ist, bestimmt jeder Richter für sich. Nach dem Oberlandesgericht Düsseldorf (2WF 79/94) ist sogar noch ein Zeitraum von 3 Monaten kurz genug. In einem solchen  Fall sollten wir jedoch Einzelheiten besprechen.

6. Sind Kinder vorhanden? Wenn ja, Name und Geburtsdatum und Erklärung, dass das Sorgerecht bei beiden Elternteilen gemeinsam verbleibt (ggfls. anderweitige einvernehmliche Regelung).

 

7. Versorgungsausgleich (Jeder Ehegatte erhält die Hälfte der Rentenanspüche des anderen Ehegatten. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nur unter besonderen Bedingungen möglich und müßte daher vorher besprochen werden. Füllen Sie bitte das downloadbare Formular aus. Es wird dem Scheidungsantrag beigefügt.

 

8. Höhe des zusammengerechneten Nettoeinkommens beider Eheleute pro Monat. Danach berechnet das Gericht den Gerichtskostenvorschuss.