Dem Rechtsanwalt Heinrich Weiler, Bahnhofstraße 6, 67227 Frankenthal
wird hiermit in Sachen
wegen
Vollmacht erteilt.
Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:
1. Außergerichtliche Verhandlungen aller Art und Abschluss eines Vergleichs.
2. Verteidigung und Vertretung in allen Instanzen, auch Strafsachen (Strafverteidigung).
3. Strafanträge zu stellen.
4. Empfangnahme von Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere des
Streitgegenstandes und der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu
erstattende Kosten.
5. Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere.
6. Entgegennahme von Zustellungen und Rücknahme von Rechtsmitteln sowie Verzicht auf
solche, Erhebung und Rücknahme von Widerklagen - auch in Ehesachen - sowie
Einlegung von Rechtsmitteln.
7. Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis.
8. Vertretung im Konkurs- oder Vergleichsverfahren und in Freigabeprozessen.
9. Empfangnahme von Zustellungen, die auch an die Partei unmittelbar zulässig sind. Diese
Zustellungen haben an den Bevollmächtigten zu erfolgen.
10. Vertretung in Zwangsvollstreckungsverfahren.
11. Vertretung in Sozialgerichtsverfahren.
12. Vertretung in behördlichen Verfahren (z. B. Anmeldeverfahren für Patente, Fusionen usw.)
13. Alle Nebenverfahren (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung,
Zwangsvollstreckung) einschließlich der aus ihnen erwachsenden besonderen
Verfahren.
14. Abgabe von Willenserklärungen.
Frankenthal, den .....................................................................................................
Unterschrift
Für Arbeitsgerichtsverfahren gilt folgender Hinweis: gem. § 12 a ArbGG besteht im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten eines Prozessbevollmächtigten und auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis.