Haftung

Es gilt die persönliche Haftung für übernommene Mandate, die durch eine anwaltliche Haftpflichtversicherung ergänzt wird.

 

Rechtsanwalt Weiler haftet nur für die von ihm bearbeiteten Fälle, Rechtsanwalt Dr. Peer nur für seine übernommemen Mandate.

 

Für die Begründung eines Mandatsverhältnis ist die ausdrückliche Annahme des Mandats durch den Anwalt erforderlich! Die bloße Zusendung von Unterlagen oder Anträge per Post oder email genügen hierfür nicht!

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